Infos zur Zweitverwertung

:: Leistung
Bei einer Zweitverwertung erhalten Sie alle notwendigen Daten zur Erstellung Ihrer Homepage. Diese beinhalten sämtliche Grafiken für das Layout, Layout-Programmierungen (HTML), Script-Programmierungen für Interaktion, sowie Verknüpfungen (Links) zur internen Site-Navigation.

Nicht bereitgestellt werden Inhalte wie Texte und Bilder, die durch den Kunden eingepflegt werden. Für die Einpflegung der Inhalte durch die Agentur Silenium ist eine Auftragsvergabe erforderlich. Die Kosten hierfür werden gesondert berechnet, wobei ein Preisnachlass auf die Nutzungsvergütung gewährt wird (s. Rabatt).

:: Kosten
Die Kosten für eine Zweitverwertung errechnen sich aus der Nutzungsvergütung, die mit dem Multiplikator 1,5* aus der Entwurfsvergütung errechnet wird und der Bereitstellung der Daten (Reproduktion, Datentransfer). Eine genaue Kostenaufstellung senden wir Ihnen gerne auf Anfrage zu.

:: Rabatt
Bei der Inanspruchnahme unserer Dienstleistung für die Einpflegung der Inhalte beabsichtigen wir einen Preisnachlass auf die Nutzungsvergütung zu gewähren. Die Höhe des Preisnachlasses berechnen wir dabei auf der Grundlage des angeforderten Auftragsvolumens. Außerdem gewähren wir einen zusätzlichen Preisnachlass bei erfolgreicher Weitervermittlung an einen Caritasverband im Sinne einer Drittverwertung.

:: Nutzungsrecht
Für die Übertragung der Nutzungsrechte an den Daten der Caritas Bruchsal Homepage gilt folgende Vereinbarung:

Es wird das einfache Nutzungsrecht übertragen, welches die Nutzung der Daten für

1. die zeitlich unbegrenzte Präsentation (Homepage) des Kunden ausschließlich im Internet sowie
2. erforderliche Modifikationen (Text, Buttons, Grafiken) zur Anpassung der Homepage an das Angebot des Kunden

erlaubt.

Jede andere oder über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung ist nur aufgrund einer besonderen schriftlichen Nutzungsrechtseinräumung des Urhebers sowie gegen Zahlung einer dem Umfang der Mehrnutzung entsprechenden Vergütung zulässig.

Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist nicht vorgesehen. Der Urheber hat das Recht auf den Vervielfältigungsstücken namentlich genannt zu werden.

Die Kosten für die Übertragung von Nutzungsrechten werden einmalig fällig.

Ein Exklusivrecht am Layout ist ausgeschlossen, da der Inhaber dieses Rechts der CV Bruchsal ist.

Es gelten die Allgemeinen Vertragsgrundlagen zwischen AGD und SDSt.

:: Referenz
Von der Möglichkeit einer Zweitverwertung machte bsw. der Caritasverband RheinBerg Gebrauch.

* Der Errechnung der Nutzungsvergütung liegt der Vergütungstarifvertrag für Design-leistungen des AGD (Allianz deutscher Designer) zugrunde.